Sollten Sie Vorbefunde, Gerichtsunterlagen (Strafakten, Urteile usw.) oder sonstige Unterlagen haben, bitte ich Sie, diese mitzubringen.
Dafür gibt es die Rahmenvereinbarung.
Diese besagt, dass Termine mindestens 48 Std. bzw. 2 Tage vorher abgesagt werden müssen.
Ansonsten wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.
Wenn Sie bei mir Klientin / Patientin sind dann dürfen Sie mich in Notfällen 3 mal hintereinander anrufen.
Daran erkenne ich die Dringlichkeit und rufe schnellstmöglich zurück um die weiter Vorgehensweise in der offensichtlichen Akutsituation zu besprechen.
Dies ist kostenlos.
Alle anderen beratenden Telefonate, E-Mails (bei häufiger Reisetätigkeit) oder Gespräche über Skype sind kostenpflichtig.
Die Abstände zwischen den Therapiesitzungen werden in der Regel individuell vereinbart.
Bei akutem Leidensdruck ist die Frequenz zu Beginn häufiger.
Im Normalfall findet eine systemische Psychotherapie anfangs 1mal wöchentlich statt, später wird sie ausgedehnt auf 2-3 Wochen.
Je nach Art des Leidenszustands variiert die Dauer der Therapie. In einer systemischen Therapie entscheiden Sie selbst über die Häufigkeit und Dauer ihrer Sitzungen.